Praxis für  Psychotherapie,  Psychotraumatologie, psychologische Schmerztherapie und Begutachtung.  

Diplom Psychologe Kemal Engin

Fachpsychologische Begutachtung

Als von Psychotherapeutenkammer NRW zertifizierter Gutachter für Sozialrecht erstelle ichseit 2005 für diverse Auftraggeber (Sozialgerichte, gesetzliche Unfallversicherungen, private Haftpflichtversicherung etc.) fachpsychologisches Gutachten.

Als Gutachter bin ich verpflichtet das Gutachten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.

Gutachterliche Unabhängigkeit und Neutralität sozialmedizinischer Gutachter werden durchgesetzliche, berufsrechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen gewährleistet,ergänzt um eine persönliche Grundhaltung zur Vermeidung des Anscheins der Befangenheit.

Der Gutachter (Sachverständige) stellt spezielle Fachkenntnisse zur Verfügung, über die sein Auftraggeber nicht verfügt, die dieser aber zu seiner Entscheidungsfindung benötigt.

Er vermittelt seinem Auftraggeber - einem Gericht, einer Verwaltung, einer Versicherung,einem Gremium etc. - grundlegendes Fachwissen, stellt aufgrund seiner Sachkenntnis Faktenfest und/oder nimmt eine zusammenfassende Bewertung von bestimmten Fakten vor. Nicht der Gutachter entscheidet (z. B. im Rentenverfahren), sondern der Auftraggeber mit seiner Hilfe. Der Sachverständige ist zu Neutralität, auch gegenüber seinem Auftraggeber,verpflichtet. Es wird von ihm erwartet, dass seine Kenntnisse dem jeweils aktuellen Standder Wissenschaft in seinem Fachgebiet entsprechen. Stets hat sich der Sachverständigehinsichtlich der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen die erforderliche (Überzeugung) Sicherheit zu verschaffen. Ist  z. B. auf der Grundlage der verwertbaren Datenund Fakten eine eindeutige Beantwortung der Beweisfragen nicht möglich, so muss der Sachverständige dies zum Ausdruck bringen und begründen.

Sozialrechtliche Belange, die häufig auch einer psychologischen und neuropsychologischen Expertise bedürfen, sind insbesondere in den Büchern VI, VII und IX des Sozialgesetzbuches (SGB) geregelt, so etwa


. Sozialversicherung und Arbeitsförderung,

. soziale Entschädigung und Schwerbehindertenrecht sowie

. soziale Hilfen, Fürsorge und Grundsicherung

Die häufigsten daraus resultierenden Fragestellungen sind die nach

. der Zumutbarkeit einer Tätigkeit

. dem Sinn und der Gewährung rehabilitativer Leistungen

. der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder

. des Grades der Schädigungsfolgen (GdS)

. dem Grad der Behinderung (GdB)

. den Leistungen der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung

. der qualitativen und quantitativen Einschränkung der Berufsfähigkeit.