Kosten
Die gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde eines Psychotherapeuten gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.
Antrag
Der Psychotherapeut stellt in der Sprechstunde fest, ob Sie psychisch krank sind und deshalb eine Behandlung benötigen. Rät Ihnen der Psychotherapeut zu einer „Richtlinienpsychotherapie“, müssen Sie zunächst mindestens 2 „probatorische“ Gespräche führen (siehe „Die Probesitzungen“). Danach müssen Sie einen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse muss die Psychotherapie genehmigen, bevor mit der Behandlung begonnen werden kann. Das notwendige Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Psychotherapeuten. In der Regel hilft Ihnen Ihr Psychotherapeut dabei, diese verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu erledigen. Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben.
Bei der Kurzzeittherapie gibt es eine Besonderheit. Bei dieser Therapie von zunächst 12 Stunden erhalten nur Sie als Patient die Antwort der Krankenkasse, dass die Therapie bewilligt wurde. Diese Information sollten Sie unverzüglich an den Psychotherapeuten weitergeben, damit mit der Behandlung begonnen werden kann.
Keine Zuzahlung
Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
Verlängerung
Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür ist wiederum ein Antrag notwendig.
Abgelehnter Antrag
Die Krankenkasse kann einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Eine solche Klage ist für jeden kostenfrei.
Datenschutz
Bei einem Antrag auf Langzeittherapie wird von den Krankenkassen ein Gutachter hinzugezogen. Dann enthält der Antrag an die Krankenkasse auch einen Bericht mit Angaben zu Ihren psychischen Beschwerden, Ihrer Krankengeschichte und dem Therapieplan. In diesem Bericht sind aber weder Ihr Name noch Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuell weitere Informationen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung Ihres Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt.
Berufsgenossenschaft
Wenn psychische Störungen nach einem erlebten Arbeits- und Wegeunfall ausgelöst wurden, werden die Kosten von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Hier rechne ich mit der zuständigen Berufsgenossenschaft nach dem Modellverfahren.
Die private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich ein. Andere lehnen es ab, überhaupt psychische Erkrankungen zu versichern, wenn der Versicherte in den 5 Jahren vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt war. Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind (siehe „Was ist eine ‚Richtlinienpsychotherapie‘?“). In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.
»Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt.«
Beihilfe für Beamte
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Soldat bei der Bundeswehr
Das Bundesministerium der Verteidigung hat einen Vertrag mit der Bundespsychotherapeutenkammer abgeschlossen, nach dem Bundeswehrsoldaten sich grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Der Soldat benötigt dafür eine Überweisung durch den Truppenarzt. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten der Behandlung.
Das Sozialamt
Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.
Selbstzahler
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare, möglichst schriftliche Absprachen treffen.